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St. Hildegard-Posch ruft vorsorglich zurück


Quendel gemahlen im Beutel 100 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.04.27
Quendel gemahlen 1 kg mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 08.01.27
Quendel gemahlen im Streuer 35 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 24.04.27
Gewürzset (hier ist nur der Quendelstreuer betroffen) mit dem
Mindesthaltbarkeitsdatum vom Quendel gemahlen im Streuer 35 g mit dem
Mindesthaltbarkeitsdatum 24.04.27


da in einer Probe der gleichen Rohware eine mikrobiologische
Verunreinigung nachgewiesen wurde. Die Ware wurde bereits aus dem
Verkauf genommen.

Mikrobiologische Verunreinigungen können Magen-Darm-Erkrankungen
auslösen. Kundinnen und Kunden, die diese Quendelprodukte von St.
Hildegard-Posch mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause
haben, wird dringend vom Verzehr dieses Produktes abgeraten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist am Boden der Verpackung aufgedruckt.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte sind von dem
Rückruf nicht betroffen.
St. Hildegard-Posch bedauert den Vorfall und bittet für die
Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

Die Fa. St. Hildegard-Posch kommt seiner Eigenverantwortung gemäß den
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und hat daher einen Rückruf
des Produkts veranlasst.
Diese Warnung besagt nicht, dass die Gefährdung durch unser Unternehmen
verursacht wurde.